Damit für beide Seiten nach der Tat ein Neustart möglich wird.
Ein Ausgleich zwischen dem Geschädigten und dem Täter hat die Wiedergutmachung des Schadens im
Interesse des Opfers zum Ziel.
Vielen Tätern ist dies, wenn ihnen bewusst geworden ist, was sie angerichtet haben, ein
Bedürfnis.
Die schwierige Kommunikation zwischen dem Geschädigten und dem Täter braucht einen Vermittler, damit
der Geschädigte
durch die Ausgleichsverhandlungen berechtigte Ängste und Ärger abbauen kann.
Der Täter - Opfer – Ausgleich
Ist als Begriff bekannt, doch kaum einer weiß genau, was damit gemeint ist und es
gibt einige falsche Vorstellungen über den TOA. Hier werden die populärsten Irrtümer über den Täter
– Opfer – Ausgleich widerlegt:
1. Irrtum: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist nur mit Jugendlichen möglich.
Das stimmt so nicht. Tatsächlich ist der Täter – Opfer – Ausgleich sowohl für Jugendliche als auch
für erwachsene Täter so wie für alle Opfer, die sich darauf einlassen möchten, möglich und erlaubt.
Dies ist nach dem Gesetz sogar gewünscht.
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2. Irrtum: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist nur dafür gut, dass die Täter nicht bestraft
werden
Die Aussicht auf Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens ist sicherlich auch eine nicht
zu unterschätzende Motivation der Täter. Aber zum einen gehen die Täter deshalb nicht zwingend
straffrei aus, denn ein Richter kann sehr wohl beurteilen, ob es mit der Reue und der
Wiedergutmachung ernst gemeint ist. Und zum anderen hat der Täter – Opfer – Ausgleich auch
Vorteile für das Opfer.
In einem Strafverfahren gegen den Täter sind die Geschädigten nur Zeugen und der Täter steht im
Mittelpunkt des Verfahrens. Seine Strafe muss er gegenüber dem Staat erbringen. Konkret heißt
das, Strafzahlungen gehen in die Staatskasse oder an ausgewählte Vereine, aber nicht an die
Geschädigten. Sozialstunden werden bei gemeinnützigen Vereinen geleistet, nicht im Garten des
Geschädigten und wenn der Täter in Haft kommt, wird er lange keine Möglichkeit haben, das Geld
für die zerbrochenen Zähen des Opfers zu verdienen. Erst in einem 2. Prozess können die
Geschädigten den Täter auf Schadensersatz verklagen, nicht immer mit Aussicht auf Erfolg. Im
Täter – Opfer – Ausgleich wird in der Regel eine Wiedergutmachung vereinbart und wenn der
Geschädigte entschädigt wird, hat er in der Regel mehr davon, als wenn der Täter bestraft wird.
Und manch einer, der Opfer einer Straftat wurde, möchte dem Täter auch sagen, was dieser damit
angerichtet hat, wie er sich in der Situation gefühlt hat und noch fühlt, möchte über seine Wut
und Ängste reden,verstanden werden und eine ehrliche Entschuldigung hören. Vielen Opfern ist das
sogar wichtiger als eine finanzieller Ausgleich.
3. Irrtum: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist nur möglich, wenn der Staatsanwalt das
anordnet.
Das ist falsch. Jeder kann jederzeit einen TOA anregen. Der Täter, das Opfer, die Polizei, der
Anwalt, der Richter, der Staatsanwalt. Auch Außenstehende, Eltern, Vorgesetzte, Nachbarn,
Freunde können dem Täter oder Opfer vorschlagen, eine Täter – Opfer – Ausgleich zu verhandeln.
4. Irrtum: Täter-Opfer-Ausgleich geht nur bei bestimmten Delikten und nur bevor es zur
Gerichtsverhandlung kommt.
Das ist auch falsch, ein TOA kann bei allen Straftaten versucht werden und ist jederzeit
möglich. Das heißt, er kann bereits versucht werden, bevor eine Tat zur Anzeigen gebracht wird,
bzw. anstatt eine Tat anzuzeigen. Denn eine Anzeigepflicht besteht nur bei Verbrechen, z. B.
Mord, Raub, Entführung, schwerer Erpressung usw. Der Täter – Opfer – Ausgleich kann aber auch
nach der Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft versucht werden, er kann vor, währen
und nach der Gerichtsverhandlung stattfinden und sogar dann, wenn der verurteilte Täter in Haft
ist.
Je früher ein Täter-Opfer-Ausgleich aber stattfindet, desto eher kann das Ergebnis bei einer
Gerichtsverhandlung strafmindernd berücksichtigt werden. Auch wenn man bei allen Delikten einen
Täter – Opfer – Ausgleich anstreben kann, wird immer das Gericht darüber entscheiden, ob und
wieweit die Wiedergutmachungsbemühungen des Täters eine Strafe mildern oder vermeiden können.
5. Irrtum: Wenn man sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich einlässt, muss man das auch
durchziehen.
Das ist auch falsch. Ein TOA ist immer freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden. Das
bedeutet auch, dass sowohl das Opfer als auch der Täter ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen
abbrechen dürfen. Dem Opfer dürfen aus dem Abbruch keine Nachteile entstehen. Für den Täter
fallen eventuell Vergünstigungen weg.
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